Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) 

 Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich als ambulante Hilfe zur Erziehung an Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren, kann aber bei Bedarf auch für Kinder ab dem Grundschulalter und für junge Erwachsene angeboten werden.  

 Im Mittelpunkt unseres Angebotes stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Familien erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. 

Wir unterstützen Familien bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen, jeweils mit dem Anspruch der Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes. Darüber hinaus fördern wir sie bei der Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihres Familienbezuges. Hierbei steht die Selbständigkeit aller Familienmitglieder im Vordergrund. 


Unsere Angebote: 

  • Wir unterstützen bei der Klärung der Beziehungen innerhalb der Familie
  • Wir unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes
  • Wir unterstützen Eltern darin, ihre Erziehungsdefizite zu erkennen und ihre Verhaltensmuster zu ändern
  • Wir helfen den Eltern dabei, den Zugang zu ihren Kindern wieder zu finden 
  • Wir unterstützen beim Aufbau und der Stärkung des Selbstwertgefühls der Eltern, Kinder und Jugendlichen
  • Wir tragen dazu bei, die Konflikfähigkeit zu stärken sowie eine konstruktive Kommunikation aufzubauen
  • Wir unterstützen die Eltern, Kinder und Jugendlichen, ihre Grenzen zu erfahren und sie zu akzeptieren
  • Eltern werden dabei unterstützt, die positiven Seiten ihrer Kinder wahrzunehmen und sie zu schätzen
  • Wir vermitteln den Eltern die erarbeiteten Interessen und Stärken der Kinder und Jugendlichen